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23.03.2023

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Herrn Redlarski, Michal Szczepan

Gemäß § 51 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 05. Oktober 2021 (BGB. I S. 4607) geändert worden ist, in Verbindung mit § 108 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. M-V S. 410, 465), wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Bußgeldbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 25.10.2022

Aktenzeichen: 81625960-56

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Redlarski, Michal Szczepan
ul. Sympatyczna 8 / 8
PL-80-176 Gdansk

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist bzw. eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann in dem Raum 4.09 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bußgeldbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

nach vorab erfolgter Terminvereinbarung eingesehen werden.