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23.01.2025

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: in Mirow, OT Peetsch

Mit Bescheid vom 7. November 2024 wurde die Stadt Mirow zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin des Grundstücks

Gemarkung: Peetsch
Flur: 7
Flurstück: 45
Grundbuch von: Mirow, Blatt 1234
Eigentümerin: Bertha Holm, geb. Saefkow

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 20. Januar 2025 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Frau Bartha Holm, geb. Saefkow, der Stadt Mirow und dem Straßenbauamt Neustrelitz gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt.

Die erteilte Genehmigung vom 20. Januar 2025 kann im Raum 3.095 vom Rechts- und Kommunalaufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Genehmigung des o. g. Bauerlaubnisvertrages zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

gez. Kathrin Schmidt

Amtsleiterin