Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzdes Landes Mecklenburg-Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1.September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom
12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid
der Behörde: Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides: 23.03.2022
Aktenzeichen: IV/32.5ENT-Koe.
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Herr
Mohammad Abdul Aziz Algobare
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 58
17235 Neustrelitz
öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann in den Räumen 0.55 und 0.56 beim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neustrelitz
Fahrerlaubnisbehörde
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
eingesehen werden.