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01.02.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Frau Lolita Resnianska

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid über die Ablehnung einer Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde:

Jugendamt Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Ablehnungsbescheides: 14.11.2023

Aktenzeichen: 51/4 2300/018101
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Frau Lolita Resnianska
Ravensburgstr. 3
17034 Neubrandenburg

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des/der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Haus E, Raum16, beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Neubrandenburg, An der Hochstraße 1
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft

eingesehen werden.