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21.01.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Herr Maksym Azheninkov

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 21.01.2025

Aktenzeichen: 32/2/2-UKR-93538

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Maksym Azheninkov
Unkel-Bräsig-Str. 14
17034 Neubrandenburg

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 1.02 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ausländerbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.