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27.06.2017

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Breest, Flur 2

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Breest
Flur: 2
Flurstück: 35/3 (ehemals Anteil an Bestandsnummer 39-ungetrennter Hofraum)
Grundbuch von: Breest, Blatt 10
Eigentümer: Wilhelm Sepke
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Breest

Die Bestallungsurkunde vom 11. November 1996 wird gemäß § 176 BGB für kraftlos erklärt.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.


Der Abberufungsbescheid einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Abberufungsbescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

i. V. K. Schmidt
S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor