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06.09.2022

Allgemeinverfügung zur Teileinziehung eines Weges / hier:  Gemeinde Neverin

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Teileinziehung gemäß § 9 Absatz 2 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V in der Gemeinde Neverin

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag des Amtes Neverin für die Gemeinde Neverin, der Gemeindeverbindungsweg „Schwarzer Weg“, vom Ortsausgang Glocksin in Richtung Tiefsee Ihlenfeldt, teileingezogen wird.

Betroffen ist ein Teilstück vom Flurstück 117/14 und das Flurstück 163/0 aus der Flur 1 der Gemarkung Glocksin, mit einer Länge von insgesamt ca. 1.731 Meter (siehe Übersichtsplan, farblich gekennzeichnet).

Durch die Teileinziehung wird die Nutzung ausschließlich auf den Fußgänger- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr beschränkt. Sonstiger Verkehr ist ausgeschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als Straßenaufsichtsbehörde, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.


Neubrandenburg, 01.09.2022

i. V. Torsten Fritz
Dezernent

Heiko Kärger
Landrat