Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11. Dezember 2018 genehmigt.