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09.01.2019

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft / Hier: Für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11. Dezember 2018 genehmigt.

Der Vertrag im Wortlaut