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04.04.2025

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Gemarkung: Starsow

Mit Bescheid vom 4. Februar 2025 wurde die Stadt Mirow zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin des Grundstücks

Gemarkung: Starsow
Flur: 4
Flurstück: 11
Grundbuch von: Mirow, Blatt 1030
Eigentümer: Heinrich Knuth

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 10. März 2025 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Herrn Heinrich Knuth, der Stadt Mirow und dem Straßenbauamt Neustrelitz gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt.

Die erteilte Genehmigung vom 10. März 2025 kann im Raum 3.095 vom Rechts- und Kommunalaufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Genehmigung des o. g. Bauerlaubnisvertrages zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin