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23.03.2021

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Penzlin: Ernestine Köhler

Mit Bescheid vom 16. November 2020 wurde die Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin des  Grundstücks

                       Gemarkung:                         Penzlin                                                                                  

                       Flur:                                        14                                                                                                     

                       Flurstück:                             41/1

                        Grundbuch von:                Penzlin, Blatt 5200                

                        Eigentümerin:                   Frau Ernestine Köhler           

 

auf der Grundlage des Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 16. März 2021 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Frau Ernestine Köhler, der Stadt Penzlin und dem Straßenbauamt Neustrelitz gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB

genehmigt.  Die erteilte Genehmigung vom 16. März 2021 kann im Raum 3.095 vom Rechts und Kommunal-aufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

  • Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
  • Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
  • Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag                                                                                        

gez. Kathrin Schmidt                                                   -Siegel-

komm. Amtsleiterin