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Mit Bescheid vom 24. November 2020 wurde die Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin des Grundstücks
Gemarkung: Penzlin
Flur: 16
Flurstück: 2/5
Grundbuch von: Penzlin, Blatt 5196
Eigentümerin: Frau Else Carius
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 24. März 2021 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Frau Else Carius der Stadt Penzlin und dem Straßenbauamt Neustrelitz gemäß
Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die erteilte Genehmigung vom 24. März 2021 kann im Raum 3.095 vom Rechts und Kommunalaufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
gez. Kathrin Schmidt -Siegel-
komm. Amtsleiterin