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Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Mai 2018 das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Landrates festgestellt. Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) in der zurzeit gültigen Fassung, beschloss der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung das endgültige Gesamtergebnis.