
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Gemäß § 10 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V, S. 658), werden hiermit die weiteren Mitglieder sowie die stellvertretenen Mitglieder des Kreiswahlausschusses öffentlich bekannt gemacht.