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14.05.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier an: Herr Muhamed Sakipi

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 14.05.2025

Aktenzeichen: 32/2/1-br-97128

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Muhamed Sakipi
Ohne festen Wohnsitz


öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 1.05 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ausländerbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.