Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 1 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz- VwVfG M-V) in der z. Zt. geltenden Fassung wird die öffentliche Zustellung der folgenden Bescheide des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angeordnet, da der Aufenthaltsort des Vorgenannten unbekannt ist:
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Ulrich Meyer
Dorfstraße 26
17111 Hohenmocker
Die v. g. Bescheide liegen zur Einsichtnahme im
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg (Zimmer 3.06) bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Bescheide Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden können.
Weitere Einzelheiten können den Bescheiden entnommen werden.
Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.