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04.01.2023

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Emil Luth

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG

Mit Bescheid vom 3. Januar 2023 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks


Gemarkung: Malchin
Flur: 11
Flurstück: 296
Grundbuch von: Malchin, Blatt 2233
Eigentümer: Emil Luth

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 3. Januar 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin