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Öffentliche Bekanntmachung der 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 29.04.2015,
zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 24.03.2022 und ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 22. November 2023 – Az.: 151202-15-2023-1
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 10.11.2023 wurde die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Trebel“, welche durch die Verbandsversammlung am 09.11.2023 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 17.11.2023, - Az.: 151202-15-2023-1 gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
4. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes “Trebel“