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30.04.2021

Allgemeinverfügung Malchiner See ruht

Die am 19. März 2021 mit Bekanntmachung in Kraft getretene „Allgemeinverfügung zur Ausübung des Gemeingebrauchs und zum Befahren des Malchiner Sees mit Kleinfahrzeugen“ ist angefochten worden.
Aus diesem Grund findet sie bis zum Abschluss des Verfahrens einstweilen keine Anwendung.
Die vor Erlass der Allgemeinverfügung erteilten Einzelgenehmigungen sind in ihrem genehmigten Umfang weiterhin gültig.