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29.09.2022

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Straße in der Inselstadt Malchow gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag der Inselstadt Malchow, ein Teilabschnitt der Birkenallee eingezogen wird.

Bei dem einzuziehenden Teilabschnitt handelt es sich um einen Teil der Birkenallee. Das Teilstück ist ca. 790m² groß und betrifft zu Teilen das Flurstück 38/9 aus der Flur 12 der Gemarkung Malchow und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung des vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilstückes verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als Straßenaufsichtsbehörde, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

 

Neubrandenburg, den 23.09.2022

 

i.V. gez. Torsten Fritz

                                                                                               -Siegel-

Heiko Kärger
Landrat

  

Anlage:Übersichtsplan (PDF)