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17.04.2023

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) / hier:  OMG Rosenow

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 17.04.2023

Die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH, Zum Kranichmoor, 17091 Rosenow, hat gemäß § 16 BImSchG am 11.07.2022 einen Antrag zur wesentlichen Änderung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage in Rosenow, Zum Kranichmoor, Gemarkung Tarnow Flur 1, Flurstücke 133/1, 134/1, 135/1, 146/1, 147/1, 148/1; Gemarkung Tarnow Flur 2, Flurstücke 95/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99/1 eingereicht. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage ist im Jahr 2023 vorgesehen. Wesentliche Vorhabensmerkmale sind:

  • Erhöhung der Durchsatzmenge von derzeit 210.000 t/a auf 245.000 t/a
  • Erweiterung der Intensivrottestufe um 14 Rottetunnel in einer neuen Kalthalle für die Intensivrottestufe 2 zur Erhöhung der Prozessstabilität
  • Auslagerung der Biobrennstoffaufbereitung aus bestehender Nachrottehalle in eine neu zu er-richtende Kalthalle und vollständige Nutzung der Nachrottehalle für die Nachrotte
  • Verfahrenstechnische Anbindung der neuen Hallenbauwerke an Bestandsanlagen (Installation Fördertechnik, Fassung und Überleitung Abwasser und Abluft)
  • Anpassung vorhandener Infrastruktur und Verkehrsflächen

Für die Änderung der Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit den Nummern 8.6.2.1 (EG), 8.11.2.3 (EG) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS), beantragt. Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden. Für das Vorhaben wurde weiterhin die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt.
Die erforderlichen Unterlagen liegen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 18 UVPG im u. g. Zeitraum im Internet unter www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen und beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, Zi. 415, 17033 Neubrandenburg

in der Zeit von

Mo. bis Fr. 07:30 bis 16:00 Uhr (dienstags bis 16:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr)
und zusätzlich im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, 17153 Stavenhagen, während folgender Zeiten:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uh
Freitag:  09.00 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Fachgutachten (Schall-, Luftstoffschadstoff- und Geruchsprognose) sowie die im Genehmigungsverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fach-behörden.
Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
www.uvp-verbund.de
Die Auslegung beginnt am 24.04.2023 und endet mit Ablauf des 23.05.2023. Einwendungen gegen das Vorhaben können beginnend am 24.04.2023 bis einschließlich 23.06.2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder in elektronischer Form an poststelle@stalums.mv-regierung.de mit dem Betreff „Einwendung zum Vorhaben MBA Rosenow“ erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Durchführung des Erörterungstermins steht gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Im Erörterungstermin werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen - auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben - erörtert. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 20.09.2023 ab 10.00 Uhr und sofern erforderlich am Folgetag ab 09.00 Uhr im Rathaus Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen, statt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.


Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben ha-ben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.