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Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss-Nr. VIII-045-24 der Stadtvertretung Friedland vom 06. November 2024, die Einziehung des öffentlichen Weges „Pasewalker Straße Landweg II“ in Friedland (siehe Karte farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.
Betroffen sind folgende Flurstücke:
Gemarkung Friedland
Flur 2
Flurstück 77/1 und 77/2
Grund für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung, durch fehlendes öffentliches Interesse an der Nutzung.
Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Weges, liegen in der Zeit vom 27.05.2025 bis 23.06.2025, wie folgt zur Einsichtnahme aus:
Stadt Friedland
Fachbereich II – Bau, Ordnung und Standesamt
Zimmer 2.04
Riemannstraße 42
17098 Friedland
Sprechzeiten:
Mo: -
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mi: 09.00 – 12.00 Uhr
Do: 13.00 – 16.00 Uhr
Fr: -
Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Friedland, Riemannstraße 42 in 17098 Friedland zu erheben.
gez. i.V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat