Seiteninhalt
16.10.2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: Nachrückerverfahren Runge / Zutt

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Norman Runge mit Schreiben vom 21.09.2018 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 21.09.2018 zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags NPD für den Wahlbereich 4 über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf Frau Doris Zutt übergeht.

Frau Zutt hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte