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29.12.2020

Dritte Satzung Zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung vom 04.11.2020 zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ vom 13.07.2015 und ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit Bescheid vom 03.12.2020 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 04.11.2020 beschlossene 3. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“, die von der Verbandsversammlung am 13.07.2015 beschlossen wurde, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.11.1991 (BGBl. I S. 405), das durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, genehmigt.

II. 3. Änderungssatzung

Dritte Satzung Zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ vom 13. Juli 2015

gemäß §47 Abs. 1 Ziffer2, §58 Abs. 1 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 1578), wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 04. November 2020 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1
Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“

§ 14
Geschäftsführung /Dienstkräfte
(4)
Der Geschäftsführer ist berechtigt, im Rahmen des bestätigten Haushaltsplanes, den Abschluss von Verträgen und Aufträgen bis zu einem jeweiligen Betrag / Wertumfang von 50.000,00 € (brutto) zu tätigen.

Artikel 2
Änderung der Veranlagungsregel der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“

1.3. die Schlüssel mit dem Zuschlag 300 werden mit dem Zuschlag 600 ersetzt.

1.4 Rohrleitungszuschlag gemäß §19 Abs. 6 der Satzung
Das übliche Maß der Reparaturen wird von ca. 50m auf eine Länge von ca. 200m oder
einem Wertumfang von 10.000,00 € auf ca. ca. 50.000,00 € ersetzt.


Artikel 3
Diese Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wurde mit Genehmigungsverfügung vom 03.12.2020 gemäß §58 Abs. 2 WVG genehmigt.

Genehmigt: Neubrandenburg, den 17. 12. 2020

gez. I. V. Seiferth

Kärger
Landrat


Ausgefertigt: Neukalen, den 21.12.2020

gez. Graupmann
Verbandsvorsteher