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15.09.2025

Einreichung Kreiswahlvorschläge Landtagswahl 20.09.2026

Information des Kreiswahlleiters vom 11. September 2025

Ich weise die Parteien und die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auf die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 2, 3, 13, 14, 20, 21 und 22 zur Landtagswahl am 20. September 2026 hin. Der Landeswahlleiter hat dazu in seiner Veröffentlichung vom 8. September 2025
(AmtsBl. 2025 S.496 ; https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/) Hinweise gegeben, die dabei zu berücksichtigen sind.

Alle Kreiswahlvorschläge müssen spätestens am 75. Tag vor der Wahl

- 7. Juli 2026 bis 16 Uhr -

schriftlich unter der Adresse
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg

bei der Kreiswahlleitung vorliegen (§ 55 Absatz 6 LKWG M-V). Wenn Wahlvorschläge nach dem 7. Juli 2026 (16 Uhr) eingehen, können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Ich bitte um möglichst frühzeitige Einreichung aller Unterlagen.

Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge vorab einen Termin bei der Kreiswahlleitung telefonisch unter 0395 57087-3811 oder per E-Mail unter wahlen@lk-seenplatte.de.

Alle für die Kreiswahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter werden auf An-forderung von der Kreiswahlleitung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sind auch auf der Internetseite https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/ unter dem Reiter „Landtagswahl“ in ausfüllbarer Form verfügbar. Die Kreiswahlleitung berät bei Bedarf zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen.

Neubrandenburg, 11. September 2025

gez. Martin Borchert
Kreiswahlleiter