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16.04.2025

Erste Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Mit Erlass der ersten Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 10. April 2025 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2024 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 22.763.000 € teilweise in Höhe von 20.257.600 € genehmigt.

Erste Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen

Die Bekanntmachung ist gem. § 19 Abs. 3 der Hauptsatzung mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist.

gez. Axel Chudy
Amtsleiter für Finanzen des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte