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29.02.2016

Förmliche Bekanntmachung / hier: Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Torneybaches

Der Wasser-und Bodenverband „ Untere Tollense/Mittlere Peene“ mit Sitz in der Anklamer Str. 10 in 17126 Jarmen, hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Torneybaches in Altentreptow - 2. Bauabschnitt“ gestellt.

Der Antrag wurde geprüft, die Genehmigungsplanung lag zur öffentlichen Einsicht aus. Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und betroffener Privatpersonen wurden abgewogen.

Im Ergebnis des Prüfungsprozesses des Antrages wurde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, der gemäß § 74 Abs.4 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBl. M-V Nr. 17S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2015 (GVOBL. M-V S.110) öffentlich bekannt zu geben ist.

Der Planfeststellungsbeschluss Nr. PF71004/03/2015 ist in der Zeit vom 29.03.2016 bis 13.04.2016 in nachfolgenden Ämtern zu den dort üblichen Geschäftszeiten einzusehen:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Umweltamt Zimmer 040 
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren(Müritz)

Amt Treptower Tollensewinkel 
Bürgerbüro
Rathausstraße 1
17087 Altentreptow

Hinweis:
Gemäß § 74 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) gilt der Beschluss nach dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

gez. in Vertretung
Bettina Paetsch
Beigeordnete

Heiko Kärger
Landrat