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05.10.2021

Interessenbekundungsverfahren zur Fortsetzung von Schulsozialarbeit in der Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg zum 01.01.2022

Die IPSE GmbH Neustrelitz fungierte in den letzten Jahren als Träger der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg. Die IPSE GmbH gibt die Trägerschaft für die o. g. Stelle zum 01.01.2022 ab.

Für 2022 hat der Träger fristgerecht zum 01.07.2021 einen Antrag auf Förderung entsprechend der Richtlinie III zur „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ vom 01.05.2019 beim Jugendamt gestellt. Der entsprechende Beschluss zur Förderung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das Jahr 2022 wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2021 gefasst.

Die Höhe des Personalkostenzuschusses bemisst sich laut Richtlinie III anhand der zu Grunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten wie folgt: Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 60 % gewährt. Die restlichen 40 % werden durch den Schulträger getragen. Die Personal- und Sachkostenzuschüsse gelten für eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Vorgaben laut Richtlinie III sind Grundlage für die Bewilligung.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Durchführung der Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Die Förderung soll dazu beitragen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln. Durch gezielte sozialpädagogische Hilfen soll das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht werden, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist.

Bei der Leistungserbringung sollte die Übernahme der derzeitig beschäftigten Schulsozialarbeiterin bzw. des derzeitig beschäftigten Schulsozialarbeiters eine wichtige Voraussetzung darstellen.

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einem Kooperationsvertrag, in dem zwischen sozial- und schulpädagogischen Aufgaben unterschieden wird, mit der jeweiligen Schule zu regeln (vgl. „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015“).

Voraussetzungen/Anforderungen an den neuen Träger:
- anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- mehrjährige Erfahrungen im Leistungsbereich § 13 SGB VIII Schulsozialarbeit
- aktive Mitwirkung u. a.:
• in der Regionalen Arbeitsgruppe Jugendförderung RSO MST (Träger oder Fachkraft)
• im Arbeitskreis Schulsozialarbeit im RSO MST (Fachkraft)
• in vorhandenen Netzwerken im Sozialraum (Träger und/oder Fachkraft)
- aktuelle Vereinbarung gemäß §§ 8 a / 72 a SGB VIII mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sowie Kinderschutzmaßnahmen
- Einordnung der Schulsozialarbeit in das gesamte Leistungsangebot nach SGB VIII des Trägers
- angemessene Beteiligung an den anfallenden Sachkosten für die Schulsozialarbeit gemäß Punkt 5.2.3 der Richtlinie III „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“

Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 19.10.2021 für diesen Schulstandort ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. In diesem Falle ist eine qualifizierte Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedingungen und unter Gewährleistung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79 a SGB VIII einzureichen.

Näheres zur Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg finden Sie hier: https://www.wesenberg-schule.de/cms/index.php

Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk: "Teilnahmeunterlagen IBV SSA Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg 2022“ bis zum 19.10.2021 an folgende Adresse zu senden:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Hanka Stegemann
An der Hochstraße 1
Block E
17036 Neubrandenburg

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und entsprechender Empfehlung durch das Jugendamt trifft die endgültige Entscheidung dann die Schulkonferenz der Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg (vgl. § 76 Schulgesetz MV).

Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet die zuständige Mitarbeiterin, Frau Hanka Stegemann: Telefon 0395 57087 2370; hanka.stegemann@lk-seenplatte.de 


gez.
Anja Zörner
Jugendamtsleiterin