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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen
[Nr.99015033017000 ]

Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Dezernat Inklusionsamt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Leistungen kann online erfolgen.

  • Sie beschreiben das Anliegen.
  • Sie senden die Daten nebst der geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde oder reichen diese nach.
  • Das Inklusionsamt prüft den Antrag.
  • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Inklusionsamt Kontakt mit Ihnen auf.
  • Es ist möglich, dass sich weitere Beteiligte wie der Integrationsfachdienst oder der technische Beratungsdienst bei Ihnen melden. 
  • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
  • Das Inklusionsamt übersendet den Bescheid postalisch.

Voraussetzungen

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen. Die Arbeitszeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Wochenstunden). 

Erforderliche Unterlagen

Bei jeder Leistung:

  • Vorliegender Antrag
  • ggf. Kostenvoranschläge
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
  • ggf. weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung

Fristen

Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst:

  • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte
  • Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind 
  • Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind
  • Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements