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12.06.2025

Spendenbericht für das Jahr 2024

Der Landkreis darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Entsprechend der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, § 13 Abs. 1 Nr. 8, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Landrat unter 100 €, der Kreisausschuss bis 1.000 € und darüber hinaus der Kreistag.

Der Landkreis hat gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres und Europa M-V) zu übersenden. Weiterhin ist der jeweils aktuelle Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Jahr 2024 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Spenden in Höhe von 18.037,54 € erhalten. Alle Spenden wurden im Jahr 2024 zweckgemäß verwendet bzw. eingesetzt. Nicht verwendete Mittel sind in das Folgejahr übertragen worden.