Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Der Landkreis darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Entsprechend der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, § 13 Abs. 1 Nr. 8, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Landrat unter 100 €, der Kreisausschuss bis 1.000 € und darüber hinaus der Kreistag.
Der Landkreis hat gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres und Europa M-V) zu übersenden. Weiterhin ist der jeweils aktuelle Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im Jahr 2024 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Spenden in Höhe von 18.037,54 € erhalten. Alle Spenden wurden im Jahr 2024 zweckgemäß verwendet bzw. eingesetzt. Nicht verwendete Mittel sind in das Folgejahr übertragen worden.