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Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde vom 08.09.2022
Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass die am 26.03.1986 mit Beschluss 62-11/86 des Kreistages Waren festgesetzten Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Siehdichum auf Grundlage von § 136 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 866), mit sofortiger Wirkung aufgehoben sind. Die wegen Beschaffenheitsproblemen stillgelegten Brunnen sind ordnungsgemäß zurückgebaut und alle Anlagenteile deinstalliert worden.
Die auf Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), erlassene behördliche Erlaubnis 662/GE/71115/69/2014 wurde unter AZ 662-WR-71115-6-2022 widerrufen.
i. V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat