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Vierte Satzung zur Änderung der „Satzung zur Bemessung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen
im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 01.12.2012“
Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, berichtigt GVOBl. M-V S. 351), der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) vom 04. September 2019 mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 138) und auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages gemäß § 24 Abs. 5 KiföG M-V für die Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Hort) (Landesrahmenvertrag KiföG) wird durch Beschluss des Kreistages vom 31.03.2025 die nachfolgende vierte Satzung zur Änderung der o. g. Satzung erlassen: