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29.07.2019

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht  / hier: Gemeinde Breesen

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde vom 08.07.2019 zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht

Die Gemeinde Breesen beabsichtigt die Ertüchtigung der verrohrten Vorfluter BR99 und L5 in den Gemarkungen Breesen und Kalübbe.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat die Maßnahme gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht unterzogen.
In deren Ergebnis stellte die Genehmigungsbehörde fest, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Kriterien.

Maßgebend für die Einschätzung waren folgende Punkte:
Es wird eine vorhandene Leitung mit einem größeren Durchmesser in nahezu der ursprünglichen Trasse verlegt.
Beinah die gesamte Strecke liegt auf Ackerflächen.
Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Einhaltung rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des WHG entscheiden.

gez. Heiko Kärger
Landrat