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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Anlagen zur Feuerbestattung Messung kontinuierlich
[Nr.99063040267001 ]

Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen,
  • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

Fristen

Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.

Formulare

Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen müssen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Volltext

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen an Kohlenmonoxid sowie den Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas und die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum durch kontinuierliche Messungen zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres  vorzulegen.

Dokumente und Formulare

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