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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie

  • Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
  • die durchschnittliche Studiendauer nicht überschreiten.

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Höchstzeitraum von 18 Monaten verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.:
    • Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweise des Studienfortschrittes
  • Finanzierungsnachweis, z.B.:
  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
  • Stipendienvertrag
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • Reisepass (gültig mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltserlaubnis) - bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis
  • ein aktuelles Passbild ggf.
  • ggf. Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Formulare

Volltext

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.