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02.03.2026

Aufhebung der Überwachungszone Geflügelpest / hier: Gemeinde Schwarz

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone Geflügelpest um den Ausbruchsort in der Gemeinde Schwarz

1. Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 28.01.2026 festgelegte Überwachungszone um den Ausbruchsort in der Gemeinde Schwarz wird zum 01.03.2026 aufgehoben.
2. Für die in Nr. 1 benannte Anordnung wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Die Verfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz am 28.02.2026 in Kraft und ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt.