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15.04.2026

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung / Aufstallung Geflügelbestände > 5000 Stück Haltungsplätzen für Geflügel

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung für die Aufstallung der Geflügelbestände mit mehr als 5000 Stück Haltungsplätzen für Geflügel

  1. Die am 16.10.2025 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von gehaltenen Vö-geln in Haltungen mit 5000 oder mehr Haltungsplätzen wird hiermit aufgehoben.
  2. Für die in Nr. 1 benannte Anordnung wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Die Verfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.