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19.12.2016

Aufhebung der Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet Geflügelpest Wildvögel Tollensesee

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

1. Die am 17.11.2016 erlassene und am 13.12.2016 geänderte Allgemeinverfügung zur Festlegung von Restriktionsgebieten um den Fundort der toten Wildvögel auf dem Tollensesee nahe Broda aufgehoben.

2. Für die in Nr. 1 benannte Anordnung wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Die Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 11.11.2016 angeordnete Aufstallpflicht bleibt von diesen Regelungen unberührt und gilt weiterhin.

Die Verfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann während der Dienstzeiten im Veterinäramt, 17033 Neubrandenburg, Gartenstraße 17 eingesehen werden.

Dr. A.-K. Lohrenz
Sachgebietsleiterin Tierseuchen/Tierschutz