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21.04.2026

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Stadt Röbel/Müritz 64.2

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Stadt Röbel/ Müritz, gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), auf Beschluss der Stadtvertretung Röbel/ Müritz, eine Teilfläche des öffentlichen Platzes „Parkplatz am Nahkauf“, eingezogen wird.

Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich um einen Teil des öffentlichen Platzes „Parkplatz am Nahkauf“ (Warener Chaussee), Straßennummer 217. Die betroffene Fläche, Gemarkung Röbel, Flur 19, Flurstück 274/14 (Teilstück), umfasst eine Fläche von ca. 5.748m² und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilfläche, verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.

Neubrandenburg, 20.04.2026

gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent

-Siegel-
Thomas Müller
Landrat