Die Gewässermahd an den Gewässern zweiter Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird im folgenden Zeitraum durchgeführt:
07.08.2024 – 18.11.2024
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den §§ 62, 63, 66 Landeswassergesetz (LWaG) und §§ 22, 23 der Verbandssatzung.
Vom Anlieger ist entsprechende Baufreiheit zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das abgelegte Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
gez. Dr. Schnepper
Verbandsvorsteher
Carl- Coppius- Strasse 20
18507 Grimmen
Telefon: 038326/6532-0
Fax: 038326/6532-9
E-Mail: wbv-trebel@wbv-mv.de
Internet: wbv-trebel.wbv-mv.de