Seiteninhalt
17.11.2020

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Penzlin, Ernestine Köhler


Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:


Grundbuch von: Penzlin
Eigentümerin: Ernestine Köhler
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Penzlin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 16. November 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung der Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter nach Frau Ernestine Köhler nach zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
komm. Amtsleiterin