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Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 4. September 2019 (GVOBl. M-V 2019, 558), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2022 (GVOBl. M-V S. 426), wird durch Beschluss des Kreistages vom 26. September 2022 die nachfolgende dritte Satzung zur Änderung der o. g. Satzung erlassen: