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02.12.2019

Genehmigungsverfügung / 2. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Müritz«

Gemäß des § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmige und veröffentliche ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ die 2. Änderung der Satzung dieses Verbandes vom 18.12.2015.

Die Satzungsänderung wurde von der Verbandsversammlung am 29.10.2019 beschlossen. Sie dient der Erhöhung des Zuschlags zur Beitragseinheit für versiegelte Flächen. Dem erhöhten Unterhaltungsaufwand durch beschleunigte und intensivierte Einleitungen in die Vorflut wird damit Rechnung getragen.

gez. Heiko Kärger
Landrat