Mit Bescheid vom 24. November 2020 wurde die Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Penzlin
Flur: 14
Flurstück: 67
Grundbuch von: Penzlin, Blatt 5376
Eigentümer: Gerichtsvollzieher Ernst Böttcher
auf der Grundlage des Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 24. März 2021 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Herrn Gerichtsvollzieher Ernst Böttcher, der Stadt Penzlin und dem Straßenbauamt
Neustrelitz gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die erteilte Genehmigung vom 24. März 2021 kann im Raum 3.095 vom Rechts und Kommunalaufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
- Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
- Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
- Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
gez. Kathrin Schmidt -Siegel-
komm. Amtsleiterin