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27.09.2021

Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung über ein Rechtsgeschäft /hier: Meyenkrebs Flur 3 

Mit Bescheid vom 18. Januar 2021 i. V. mit der Berichtigung vom 22. Februar 2021 wurde die Hansestadt Demmin zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer des Grundstücks mit der Bezeichnung

Gemarkung: Meyenkrebs
Flur: 3
Flurstücke: 114
Grundbuch: Demmin, Blatt 3267
Eigentümer: Franz Friedrichs

bestellt.

Die erteilte Dienstbarkeitsbewilligung vom 1. März 2021 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH mit Sitz in 15517 Fürstenwalde/Spree, Langewahler Straße 60 sowie die abgeschlossene Vereinbarung über eine Grundstücksbenutzung für Leitungen zwischen der E.DIS Netz GmbH und der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Franz Friedrichs vom 9. Februar 2021 bzw.
1. März 2021 gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB für das o. g. Grundstück wurde mit Bescheid vom 27. September 2021genehmigt.


Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte- Der Landrat -Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Die erteilte Genehmigung vom 27. September 2021 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Verfahrensbeteiligten nach
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin