Mit Bescheid vom 30. Dezember 2016 wurde die Gemeinde Petersdorf zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Petersdorf
Flur: 1
Flurstück: 106/1 (ehemals 106)
Grundbuch von: Petersdorf, Blatt 3
Eigentümer: Hermann Schröder
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 12. September 2023 wurde das mit der UR.-Nr.: 426/2023 der Notarin Frau Anika Stange, geschäftsansässig in 17033 Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 50, beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit
§ 1850 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 12. September 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG
M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin