Mit Bescheid vom 25. Januar 2023 wurde die Bundesrepublik Deutschland zum gesetzlichen Vertreter für den Anteil der am 22. Juli 1981 verstorbenen Frau Elisabeth Ramp, geb. Plag, geb. am 16. November 1899 zum Zwecke des gemeinschaftlichen Verkaufes und der Erbenauseinandersetzung der Erbengemeinschaft u. a. für das Grundstück
Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 16
Flurstück: 32
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 147
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 wurde das mit der UR.-Nr. UVZ-Nr. 795/2023 der Notarin Frau Anja Tilgner, geschäftsansässig in 24837 Schleswig, Ratsteich 31, beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit
§ 1850 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 19. Dezember 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG
M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin