
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:
Gemarkung: Blankensee
Flur: 1
Flurstück: 120
Grundbuch: Blankensee, Blatt 408
Ehemaliger Eigentümer: Elektrizitäts- und Maschinenbaugenossenschaft e. G. mbH Blankensee
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Blankensee
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor