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20.10.2023

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sportstätten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ab 2024

Diese Satzung gilt für alle im Eigentum und Trägerschaft des Landkreises befindlichen Sportstätten in Schulen außerhalb der Schulbetriebszeiten für den Freizeit-, Breiten-, und Gesundheitssport sowie während der Schulbetriebszeiten für den Schulsport anderer Schulträger.

Aufgrund des § 92 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 777), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S.467) und den §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auf seiner Sitzung am 16.10.2023 nachfolgende Satzung erlassen:

siehe auch derzeitig gültige Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Turnhallen