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Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in Verbindung mit §§ 22 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der Fassung vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 323, 324) wird durch Beschluss des Kreistages vom 02. Dezember 2013 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die nachfolgende Satzung erlassen: