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04.03.2019

Teilabberufung der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Demmin, Blatt 2228

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den ge-setzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von: Demmin, Blatt 2228 (jetzt 7638)
Ehemaliger Eigentümer: Ulrich Poll
Gesetzlicher Vertreter: Hansestadt Demmin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-den.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubran-denburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann in-nerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 28. Februar 2019 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Abberufung zwei Wochen nach der ortsüb-lichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin